Zwölferrat
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Am 76. Tag nach dem Fall der Zwölf Kolonien konstituierte sich das Quorum der Zwölf, wie der Zwölferrat auch genannt wird, neu. Ihm gehört jeweils ein Vertreter der Zwölf Kolonien von Kobol an.
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Geschichte nach dem Fall der Zwölf Kolonien
Wenige Wochen nach dem Angriff der Zylonen entscheiden sich die Überlebenden der Flüchtlingsflotte, Sprecher zu wählen, die sie gegenüber der militärischen Führung der Flotte vertreten sollen. Dem Modell des Zwölferrats, der neben einer größeren Abgeordnetenkammer fester Bestandteil des Staatsaufbaus und Regierungsapparates der Zwölf Kolonien von Kobol war, folgend, wählen die Überlebenden jeder Kolonie einen eigenen Sprecher. Jedoch haben die gewählten Sprecher nur wenig Einfluss auf die Geschicke der Flotte und werden kaum in Entscheidungen einbezogen. Erst 76 Tage nach dem Fall der Zwölf Kolonien kommt es zur entscheidenden Wende, als sich an Bord der Rycon während der ersten Vollversammlung der Sprecher der Zwölferrat neu konstituiert und sich per Beschluss die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder aus der Zeit vor dem Angriff der Kolonien zuspricht.
Der Zwölferrat nach Tag 76
Direkt im Anschluss an seine Konstituierung wählt der Zwölferrat einen Interimspräsidenten aus seiner Mitte, der zügig für ordentliche Präsidentschaftswahlen sorgen soll und bis zum Wahltag die Geschäftsführung des Gremiums übernimmt. Tagungsort des Zwölferrates ist bis Tag 89 die Rycon, an diesem Tag der neu eingerichtete Sitzungssaal an Bord der Kusari, jedoch an Tag 90 bereits die Nebukadnezar, da wegen der fatalen Sicherheitslage eine Sitzung der Vertreter an einem schlecht zu schützenden Ort wie der Kusari nicht mehr in Frage kommt.
Aufbau
Den Vorsitz führt der Präsident der Zwölf Kolonien von Kobol. Der Zwölferrat besteht aus jeweils einem Abgeordneten für jede Kolonie. Der Aufbau des Gremiums entspricht damit gänzlich dem seines Vorbildes.
Zuständigkeiten
Nach der Zerstörung der Zwölf Kolonien von Kobol trägt der Zwölferrat nunmehr die Verantwortung für die Überlebenden der Flüchtlingsflotte und ist damit für alle Belange der Flüchtlinge zuständig. Es ist noch streitig, in welchem Umfang sich die zivile Vertretung in militärische Angelegenheiten einmischen wird.
Erste Legislatur nach dem Fall der Zwölf Kolonien
Die erste Legislaturperiode nach dem Fall der Zwölf Kolonien beginnt 76. Tage nach der Stunde Null. Direkt nach seiner Konstituierung steht bereits die erste größere Entscheidung für das Gremium mit der Wahl eines Interimspräsidenten an. Weitere weitreichende Beschlüsse des Zwölferrates in seiner ersten Legislaturperriode sind z.B.:
- Bekanntgabe der Existenz der Humlons
- Einrichtung einer zivilen Polizeibehörde
- Beschluss zur Beendung des Ausnahmezustands und zum Abzug der Marines von den zivilen Schiffen
Vorsitz
- Harry Wingate, Interimspräsident
Mitglieder
- Raffael di Novo für Aerelon
- Madeleine van Dyke für Aquaria
- Paolo Lyndeck für Canceron
- Edward Clayton für Caprica
- Selene Hope für Gemenon
- Milo Haig für Leonis
- Cassandra E'Lar für Libra
- Samuel Brandis für Picon
- NN für Sagittaron
- Gero Zaragoza für Scorpia
- Melina Tramp für Tauron
- Cathryn Gale für Virgon
ausgeschiedene Mitglieder
- Harry Wingate für Leonis (wurde zum Interimspräsidenten gewählt)
- Vincent Santoro für Libra (aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten)
- Malcom Davis für Aquaria (aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden)
- Fabienne Farrell für Caprica (aus persönlichen Gründen zurückgetreten)
Geschäftsordnung
Vorsitz
Den Vorsitz führt der Interimspräsident. Sobald ordentliche Präsidentschaftswahlen durchgeführt wurden, ist dieser Absatz durch den folgenden zu ersetzen: Den Vorsitz führt der Präsident, stellvertretend der Vizepräsident.
Mitglieder
Mitglieder des Zwölferrates sind demokratisch in gleicher und geheimer Wahl gewählte Vertreter jeder Kolonie. Jeder Kolonie steht ein Vertreter im Zwölferrat zu. Jeder Vertreter hat einen Stellvertreter, der im Vertretungsfall die Rechte des ordentlichen Vertreters wahrnimmt.
Anträge, Anfragen und Rederecht
Antragsberechtigt ist jeder, der in einer Sitzung ordentliches Mitglied des Zwölferrates ist und der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Anfrageberechtigt ist jeder Anwesende. Jedes ordentliche Mitglied des Zwölferrates und der Vorsitzende und sein Stellvertreter haben Rederecht. Über das Rederecht weiterer Personen kann der Zwölferrat abstimmen oder der Vorsitzende entscheiden.
Abstimmungen
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des Zwölferrates. Abstimmungen erfolgen per Akklamation. Es kann nur mit Ja oder Nein gestimmt werden. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind nicht stimmberechtigt. Die einfache Mehrheit entscheidet. Im Fall der Stimmengleichheit entscheidet der Interimspräsident. Der vorausgehende Satz ist nach Durchführung der Präsidentschaftswahlen durch den folgenden Satz zu ersetzen: Im Fall der Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Wahlen
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied des Zwölferrates. Wahlen erfolgen schriftlich und geheim. Es kann nur mit Ja oder Nein gewählt werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.
Beschlussfähigkeit
Der Zwölferrat ist beschlussfähig, wenn mehr als 2/3 seiner stimm- und/oder wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Schlussbestimmungen
Der Zwölferrat nimmt unverzüglich seine Arbeit auf. Er kann sich nicht selbst auflösen.
